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Honorar ist verhandelbar

Corona-Pandemie hat einige Änderungen im Steuergesetz nach sich gezogen

Die Steuererklärung 2021 kann teilweise bis 2023 abgegeben werden. FOTO: NTV

Die Corona-Pandemie hat unsere Lebensweise stark verändert – privat und beruflich. Das Virus beeinflusst auch die Steuererklärung 2021: Die Arbeit im Homeoffice, der Kauf von Arbeitsmitteln, weniger Fahrten zum Arbeitsplatz, Kurzarbeit, Kinderbonus und viele weitere Aspekte spielen dabei eine Rolle. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie in diesem Jahr besonders achten müssen und was sich im Steuerjahr 2021 sonst noch geändert hat.Wenn Sie geringe Einkünfte oder hohe absetzbare Ausgaben haben, sollten Sie in jedem Fall eine Steuererklärung erstellen. Sonst schenken Sie dem Staat grundlos Geld. Rund 88 Prozent der Steuererklärungen für das Jahr 2017 führten zu einer Steuererstattung. Im Durchschnitt gab es 1.051 Euro zurück. Das belegen die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Wieviel Geld Sie für die Steuererklärung 2021 tatsächlich zurückbekommen, hängt natürlich von Ihrem ganz persönlichen Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie viel Steuern Sie bereits im Lauf des Jahres 2021 gezahlt haben und welche Ausgaben Ihre Steuerlast mindern können.

Automatisch berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug übrigens nur Pauschbeträge wie den Grundfreibetrag von 9.744 Euro (die Beträge beziehen sich auf das Steuerjahr 2021), die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die niedrige Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro.

Wenn Sie die Steuererklärung trotz Software überfordert, helfen Ihnen ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiter. Vorteil: Die Steuererklärung 2021 muss dann normalerweise erst bis Ende Februar 2023 beim Finanzamt eintreffen. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist sogar noch mehr Zeit: Die Abgabefrist wurde auf den 30. Juni 2023 verlängert.

Lohnsteuerhilfevereine fertigen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Pensionäre, Rentner und Unterhaltsempfänger an (§4Nr. 11 StBerG). Grundsätzlich erledigen die Vereine alles in Bezug auf die Steuererklärung, was auch ein Steuerberater macht. Sie beraten zur Steuerklassenwahl, helfen beim Kindergeld, bei der Riester-Förderung und bei weiteren staatlichen Förderprogrammen.

Außerdem wickeln sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt für Sie ab. Sie müssen aber Mitglied in dem jeweiligen Verein werden und dementsprechend auch Gebühren zahlen. Das sind im Schnitt 150 Euro im Jahr.

Selbstständige und Gewerbetreibende oder Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit können sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Dasselbe gilt für alle, deren jährliche Mietoder Kapitaleinnahmen 18.000 Euro übersteigen (bei Zusammenveranlagten 36.000 Euro). Dieser Gruppe bleibt nur der Gang zum Steuerberater. Sie können mittlerweile sogar über das Honorar Ihres Steuerberaters verhandeln, weil der Steuerberater die in seiner Gebührenverordnung vorgeschriebenen Mindestsätze unterschreiten darf. Wenn Sie nicht als normaler Angestellter arbeiten, empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass sich der Steuerberater in Ihrer Branche auskennt. Benötigen Sie einen Experten für die Versteuerung von Kryptowährungen oder anderen speziellen Fragen, dann sollten Sie solche Kenntnisse gezielt abfragen, bevor Sie ihn endgültig beauftragen.