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Wo ist nur mein Schlüssel hin?

Mit der Fernbedienung kann sich das Kind selbst zu Hause hineinlassen. Und wenn es den Transponder verliert, lässt sich dieser leicht deaktivieren. FOTO: DJD/NUKI.IO

Ich hab meinen Schlüssel verloren. Vor diesem Satz fürchten sich viele Eltern. Zum einen, weil das Kind, das am anderen Ende der Leitung schluchzt, vor der Haustür steht. Zum anderen, weil es nun teuer werden kann. Ein Schloss auswechseln zu lassen, geht ins Geld.Wozu gibt es die moderne Technik? Mit einem Smartlock beispielsweise funktioniert alles ein wenig anders. In der Regel werden dabei elektronische Türöffner mithilfe des Smartphones bedient. Das Einrichten ist recht unkompliziert: Smartlock auf das vorhandene Türschloss montieren, mit dem Handy verbinden und schon gehört das Schließen per Schlüssel der Vergangenheit an.

Für Familien sind zudem spezielle Extras interessant. Mit einer Fernbedienung, einem sogenannten Fob, kommen auch Haushaltsmitglieder hinein, die kein smartes Handy besitzen oder auf eine Smarthome-Umgebung verzichten wollen. Zudem ist bei Systemen wie dem Nuki Smartlock die Zutrittsregelung über ein Keypad möglich. Dabei wird eine Zahlentastatur über Funk mit dem Schloss verbunden. Gibt man von außen den richtigen sechsstelligen Zutrittscode ein, öffnet die Tür automatisch. Hausbesitzer können viele verschiedene Zutrittscodes vergeben, beispielsweise auch für die Putzhilfe oder die Oma. Die Verwaltung des Keypads erfolgt über eine App. Dank des Sperrprotokolls darin sieht der Besitzer, wer wann ins Haus gelangt ist. Smartlocks können in der Regel sowohl an Einfamilienhäusern als auch an Türen in Mehrfamilienhäusern nachgerüstet werden. djd

Hausnotruf von Steuer absetzen

Senioren, die ein Hausnotrufsystem nutzen, um im Ernstfall schnell Hilfe zu bekommen, können die Kosten dafür in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das galt bisher jedenfalls dann, wenn sie in einer betreuten Wohnanlage leben. Laut einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts können sie die Kosten nun auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie noch im eigenen Haushalt leben.