Patientenverfügung: Hierin wird festgelegt, welche medizinische Behandlung sich Betroffene in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen wünschen. Es ist wichtig, die eigenen Wünsche so konkret wie möglich festzuhalten. Treffen die Festlegungen auf die aktuelle Situation zu, müssen sich Ärzte, Pflegekräfte und der gesetzliche Vertreter danach richten.
Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson festgelegt. Diese ist dann die rechtswirksame Vertretung des Verfassers, wenn dieser nicht mehr eigenständig entscheiden kann.
Die Vollmacht kann für verschiedene Bereiche vergeben werden. Dazu gehören: Gesundheit/Pflege, Wohnen, Behörden und Gerichte sowie die Vermögensverwaltung. Eine Vorsorgevollmacht muss rechtzeitig erstellt werden, solange der Verfasser im Vollbesitz seiner Geschäftsfähigkeit ist.
Betreuungsverfügung: Wer permanent auf Hilfe angewiesen ist, der freut sich über die Zuwendung einer geschätzten Person. In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer sich kümmern soll und wer hingegen auf keinen Fall. Der bestellte Betreuer ist in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt und wird durch das Betreuungsgericht kontrolliert. Eine Betreuungsverfügung kann auch dann noch ausgestellt werden, wenn der zu Betreuende nicht mehr vollständig geschäftsfähig ist.
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