Steuererklärung für Rentner
Müssen auch Rentner eine Einkommenssteuererklärung machen?
WITTENBERGE: Auch Rentner können steuerpflichtig sein.
Rentner sind u.a. zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2021 für Ledige 9.744,00 Euro und im Jahr 2022 9.984,00 Euro.
Für Verheiratete verdoppeln sich die vorgenannten Beträge jeweils.
Vielen ist dies nicht bekannt und daher werden keine Erklärungen eingereicht.
Das Finanzamt hat begonnen Rentner zur Abgabe der Steuererklärungen auch rückwirkend aufzufordern, zum Teil bereits ab dem Jahr 2017.
Die dann ergehenden Steuerbescheide erfassen mehrere Jahre und können mit Säumniszuschlägen und Zinsen versehen sein.
Die teilweise vom Finanzamt verwendeten Formulare / Erläuterungen enthalten nicht alle absetzbaren Ausgaben oder steuersparende Abfragen.
Dabei ist festzustellen, dass gerade auch die vollständige Angabe der absetzbaren Ausgaben dazu führen kann, die Steuerlast zu mindern oder sogar ganz zu verhindern.
Es lohnt sich daher bereits vor der Abgabe der Steuererklärung Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit diese auch alle Angaben vollständig erfasst.
Sollte die Erklärung bereits abgeben worden sein oder ein Steuerbescheid bereits vorliegen kann u.U. eine Änderung erreicht werden.
Hier ist Eile geboten, da Fristen laufen können.
Auch bevor ein Schreiben des Finanzamtes eingeht, kann bereits durch eine Beratung und Prüfung festgestellt werden, ob eine Erklärung abgegeben werden muss.
Lassen Sie sich beraten.
RECHTSANWÄLTIN JULIANE BÖHM, STEUERBERATUNG FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT UND FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT