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Steuern sparen: Tipps von der Neuruppiner Steuerberatung Juliane Böhm

Energieverbrauch senken und finanziell profitieren

Die Fassadendämmung gehört zu den wesentlichen Maßnahmen, um im Altbau nachhaltig Energie zu sparen. Der Staat unterstützt Modernisierer finanziell. FOTO: DJD/VDPM

Die Preissprünge bei Öl und Gas stellen eine hohe finanzielle Belastung dar. Umso mehr lohnt es sich für Hauseigentümer, in die energetische Modernisierung des Altbaus zu investieren. Dabei packt das Finanzamt mit an. „Hauseigentümer, die sich für eine Dämmung der Fassade entscheiden, erhalten 20 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 40.000 Euro zurück“, erläutert Dipl.- Ing. Antje Hannig vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. Die Fördersumme wird verteilt auf drei Jahre direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und der beauftragte Fachbetrieb bestätigt schriftlich die Arbeiten. Detaillierte Informationen bietet die Broschüre „Steuern sparen“, die unter www.vdpm.info kostenfrei zum Download bereitsteht. DJD

Steuererklärung für Rentner      

Müssen auch Rentner eine Einkommenssteuererklärung machen?     

WITTENBERGE: Auch Rentner können steuerpflichtig sein.

Rentner sind u.a. zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2021 für Ledige 9.744,00 Euro und im Jahr 2022 9.984,00 Euro.

Für Verheiratete verdoppeln sich die vorgenannten Beträge jeweils.

Vielen ist dies nicht bekannt und daher werden keine Erklärungen eingereicht.

Das Finanzamt hat begonnen Rentner zur Abgabe der Steuererklärungen auch rückwirkend aufzufordern, zum Teil bereits ab dem Jahr 2017.

Die dann ergehenden Steuerbescheide erfassen mehrere Jahre und können mit Säumniszuschlägen und Zinsen versehen sein.

Die teilweise vom Finanzamt verwendeten Formulare / Erläuterungen enthalten nicht alle absetzbaren Ausgaben oder steuersparende Abfragen.

Dabei ist festzustellen, dass gerade auch die vollständige Angabe der absetzbaren Ausgaben dazu führen kann, die Steuerlast zu mindern oder sogar ganz zu verhindern.

Es lohnt sich daher bereits vor der Abgabe der Steuererklärung Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit diese auch alle Angaben vollständig erfasst.

Sollte die Erklärung bereits abgeben worden sein oder ein Steuerbescheid bereits vorliegen kann u.U. eine Änderung erreicht werden.

Hier ist Eile geboten, da Fristen laufen können.

Auch bevor ein Schreiben des Finanzamtes eingeht, kann bereits durch eine Beratung und Prüfung festgestellt werden, ob eine Erklärung abgegeben werden muss.

Lassen Sie sich beraten.

RECHTSANWÄLTIN JULIANE BÖHM, STEUERBERATUNG FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT UND FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT