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Und wer bekommt den Hund?

  

Beim Streit um den Hund nach einer Scheidung können Tierschutz-Gründe ausschlaggebend sein. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-MAG

Bei einer Scheidung gehören Hunde formal zwar zum Hausrat. Doch können sich die Ex-Partner nicht selbst über den Verbleib des Tieres einigen, können bei einer Entscheidung vor Gericht Tierschutz-Gründe ausschlaggebend sein. Das hat das Amtsgerichts München (Az.: 523 F 9430/18) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im verhandelten Fall hatten zwei Hunde über Monate beim Ehemann gelebt. Deshalb sah das Gerichtihn als Hauptbezugsperson der Tiere an, da er sie pflegte und betreute. Zudem handele es sich bei Hunden um Rudeltiere, die eine Bindung zu den jeweils anderen Rudelmitgliedern hätten und unter einer Trennung leiden würden. dpa