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Ich bin dann mal weg: Rechtsanwältin Juliane Böhm aus Neuruppin zur Fahrerflucht

Ein Unfall geschieht und der Schuldige haut einfach ab

Eine Notiz hinterm Scheibenwischer reicht nicht. FOTO: DPA/WOLF

Ein kurzer Knall und dann? Wegfahren ist keine Option. Ein Zusammenstoß im Straßenverkehr ist nicht immer unvermeidbar aber über die Folgen des weiteren Handelns sollte sich jeder im Klaren sein.

Die allgemeine Meinung, schnell einen Zettel hinter die Windschutzscheibe, genügt jedoch nicht. Ist niemand vor Ort, um die erforderlichen Feststellungen zu treffen, ist zu warten.

Wer sich als Unfallbeteiligter entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder zu warten, kann eine Unfallflucht nach § 142 StGB begehen. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung droht neben der zumeist auferlegten Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis und die Eintragung von Punkten.

Aber nicht immer liegt ein Unfall im Straßenverkehr vor: Das Amtsgerichts Dortmund hat am 01.09.2020 einen Fall auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrum entschieden: Während des Einpackens der Einkäufe rollte der Einkaufwagen gegen einen anderen geparkten Pkw und beschädigte diesen. Das Gericht stellte darauf ab, dass der Vorfall nicht dem Straßenverkehr zuzurechnen ist.

Auch das OLG Zweibrücken stellte am 11.11.2019 darauf ab, dass ein privater Parkplatz, der als privat gekennzeichnet und festen Mietern zugeordnet ist, nicht als öffentliche Verkehrsfläche gilt und damit kein § 142 StGB gegeben ist.

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Wer sich zu Unrecht in einem Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht beschuldigt sieht, sollte frühzeitig, möglichst vor der ersten Aussage aber auch noch im weiteren Verfahren rechtlichen Rat einholen. Nicht jedes Wegfahren ist auch eine Unfallflucht und nicht für jeden kommt dieselbe Strafe in Betracht.

Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und sodann kann das weitere Vorgehen besprochen werden.

Rechtsanwältin Juliane Böhm, Neuruppin & Wittenberge, Fachanwältin für Verkehrsrecht und für Erbrecht