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Am besten gleich den Fachmann fragen

DIESE REGELUNGEN müssen Besitzer von Holzfeuerstätten beachten

Da Ofenbauer gut ausgebucht sind, empfiehlt sich für Besitzer älterer Öfen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung. So bleibt ausreichend Zeit, die individuell passende Lösung zu finden. FOTO: DJD/ADK/WWW.KACHELOFENWELT.DE

PRIGNITZ Fossilen Brennstoffen droht mittel- bis langfristig das Aus, sie sollen durch regenerative Energieträger mit besserer CO2-Bilanz ersetzt werden. Neben Solartechnik und Wärmepumpen spielen Holzfeuerstätten dabei eine Schlüsselrolle.

Bei den Emissionen der Öfen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) hat der Gesetzgeber mit der Bundesimmissionsschutzverordnung die Grenzwerte stufenweise verschärft. Das Ziel ist, alte Geräte, die die Anforderungen nicht erfüllen, zu definierten Fristen stillzulegen, sie nachzurüsten oder durch neue, emissionsärmere mit höheren Wirkungsgraden zu ersetzen.

Für Besitzer älterer Öfen ist der 31. Dezember 2024 wichtig. Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden und zwischen Januar 1995 und März 2010 eingebaut wurden, den Vorgaben der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, Stufe 2, entsprechen. Öfen, die die geforderten Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht erfüllen, müssen stillgelegt oder können für einen Weiterbetrieb nachgerüstet werden, wenn dies technisch möglich ist. Ob sich dies lohnt oder besser gleich ein moderner Ofen eingebaut wird, sollte man mit dem Ofen- und Luftheizungsbauer besprechen. Unter www.kachelofenwelt.de gibt es Adressen von Ofenbauern in der Nähe.

Als Besitzer eines Ofens muss man dem Bezirksschornsteinfeger bei seiner routinemäßigen und angekündigten Feuerstättenschau den Nachweis erbringen, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. Entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ können die Abgaswerte gemessen werden. Bei Fragen kann man sich auch an den Ofen- und Luftheizungsbauer wenden. Das am Ofen Typenschild angebrachte verrät das Alter der Anlage. Ist dieses Schild nicht mehr da, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Für die Ermittlung der Werte des jeweiligen Ofenmodells kann man eine Datenbank unter www.cert.hki-online.de nutzen.

Da Ofenbauer gut ausgebucht sind, empfiehlt sich für Besitzer älterer Öfen eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung. So bleibt ausreichend Zeit, die individuell passende Lösung zu finden. Zudem kennt der Fachmann die Ausnahmeregelungen für Öfen mit ,,Bestandsschutz". DJD