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Mängel am Haus fünf Jahre reklamierbar

GEWÄHRLEISTUNG auf Handwerkerarbeiten

Noch mal auf Mängel gecheckt? Manche Probleme am Haus zeigen sich erst nach Jahren - gut, dass es fünf Jahre Gewährleistung auf Handwerkerarbeiten gibt. FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA-MAG
Noch mal auf Mängel gecheckt? Manche Probleme am Haus zeigen sich erst nach Jahren - gut, dass es fünf Jahre Gewährleistung auf Handwerkerarbeiten gibt. FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA-MAG

PRIGNITZ. Keller schlecht abgedichtet, Mauern oder Fliesen gerissen? Bis fünf Jahre nach Bauabnahme haben Bauherren in der Regel noch die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Ist etwas schief gelaufen, muss das dem verantwortlichen Unternehmen schriftlich in Form einer sogenannten Mängelrüge" angezeigt werden. Der Bauherr muss der Firma außerdem eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.

Wichtig ist, zu wissen, dass die Frist in der Regel auch nach dem Melden des Schadens weiterläuft. Rührt sich der Bauunternehmer nicht, sollte der Bauherr rechtliche Schritte erwägen, damit die Frist nicht zwischenzeitlich abläuft. Meldet sich der Unternehmer, unterbricht das die Verjährungsfrist.

Der VPB rät Bauherren zur Sicherheit spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen unabhängigen Bausachverständigen mit der sogenannten Schlussbegehung des Hauses zu beauftragen. Sachverständiger Denn ein könne Mängel oft sogar lange bevor sie echte Schäden nach sich ziehen erkennen.

Weitere Tipps finden Verbraucher im Ratgeber ,,Gutachter hilft bei Mängeln!" des VPB. DPA