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Barrierefrei wohnen

Zehn Prozent der Bevölkerung sind auf Wohnen ohne Hindernisse angewiesen

Barrierefreies Bauen wird immer wichtiger. Foto: Foto: pixabay

Barrierefreiheit muss immer selbstverständlicher werden. Etwa zehn Prozent der deutschen Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit zwingend angewiesen, beachtliche 30 bis 40 Prozent benötigen Barrierefreiheit als grundlegende Hilfe im alltäglichen Leben, und für alle ist Barrierefreiheit einfach komfortabel. Wichtig ist deshalb eine gebaute Umgebung ohne Hindernisse – beginnend beim Städtebau über den öffentlichen Verkehrsraum bis hin zu den staatlichen Bauten und dem Wohnungsbau – in der sich alle Menschen möglichst sicher und selbstständig bewegen und orientieren können.

Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) von 2016 verstärkt die bereits 2014 selbst auferlegten Anstrengungen des Bundes, als Bauherr vorbildlich barrierefrei zu bauen. Barrierefrei zu bauen heißt, für alle zu bauen, auch für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und vor allem einfach nutzbar sein. Dies gilt für neue und auch für bestehende Gebäude, für deren Zuwegungen und Außenanlagen.

Einschränkungen treten bei Menschen in den unterschiedlichsten Formen auf, die wiederum ein breites Spektrum von Anforderungen an die Umgebung stellen. Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden in Anlehnung an die DIN 18040-1 die Bedürfnisse der Menschen mit verschiedensten Einschränkungen, entsprechend ihren Erfordernissen an die gebaute Umwelt, in vier Gruppen zusammengefasst.

Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigen dabei insbesondere die Bedürfnisse der Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Das Konzept Barrierefreiheit erfordert sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude die nach weisliche Bearbeitung aller im Leitfaden Barrierefreies Bauen mit ES (Entscheidungsunterlage-Bau) gekennzeichneten Anforderungen.

Bei den Beschaffungsvarianten Miete, Mietkauf, Leasing, Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) sowie im Zuwendungsbau dienen Konzept oder Nachweis der Barrierefreiheit gemäß dem Leitfaden Barrierefreies Bauen zur Überprüfung der erforderlichen Barrierefreiheit. Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder zuständige Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren. Das Konzept Barrierefreiheit ist textlich und zeichnerisch darzustellen. Der Nachweis über die Berücksichtigung der Anforderungen erfolgt analog zu den Handlungsfeldern des Leitfadens.