Ein Angebot des medienhaus nord

Weihnachten nicht allein sein: Parchimer Weihnachtsfeier für Alleinstehende

Weihnachtsfeier für alleinstehende mit 1G+ / Am 17.12. Boosterimpfung möglich

Auch in diesem Jahr sollen Alleinlebende am Heiligen Abend nicht allein sein. FOTO: ILLA

PARCHIM: Damit niemand das Weihnachtsfest allein verbringen muss, organisierten Steffi Pulz-Debler, Sara Wagner und Dr. Sebastian Langer 2019 die erste Weihnachtsfeier für Alleinstehende in der Stadt Parchim.„Leider mussten wir 2020 Corona bedingt diese Veranstaltung ausfallen lassen, obwohl wir den Teilnehmenden 2019 versprochen hatten, dass wir ab jetzt jedes Weihnachten in Gemeinschaft verbringen würden“, berichtet Dr. Sebastian Langer.

Doch dieses Weihnachtsfest wollen die drei Ehrenamtler ihr Versprechen einlösen – unter den höchstmöglichen Sicherheitsvorkehrungen: „Wir werden am 24. Dezember eine Weihnachtsfeier für Alleinstehende in der Stadthalle anbieten, aber nur für Geimpfte. Und auch die werden zu Beginn der Veranstaltung nochmals getestet. Wir haben intern diskutiert, ob wir dieses Jahr wieder eine Weihnachtsfeier anbieten wollen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass Menschen, die sich impfen und boostern haben lassen, ein weiteres Weihnachtsfest in Einsamkeit nicht verdient haben. Also bieten wir die Veranstaltung an – und die bisher Angemeldeten sind sich des minimalen Restrisikos bewusst. Aber ich vertraue der Impfung“, erläutert Dr. Langer seine Beweggründe. Die letzte Corona-Impfung darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Wer seinen Impfschutz noch nicht aufgefrischt hat, sollte sich am 17. Dezember ab 9 Uhr die Booster-Impfung im Solitär am Landratsamt abholen.

Die Anmeldungen für die Weihnachtsfeier am 24. Dezember von 17 bis 20 Uhr in der Stadthalle nimmt das ZiP-Büro unter der Telefonnummer 03871-632165 entgegen.

Am Heiligabend wird es eine Suppe aus dem Papillon, Kartoffelsalat und Bockwurst sowie ein leckeres Dessert geben. Ermöglicht durch Spenden des Lions Club Parchim, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und
der NORMA-Stiftung.

Sollte die Veranstaltung auf Grund der Landesverordnung nicht mehr durchgeführt werden, werden die Angemeldeten darüber telefonisch informiert.