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Alles klar am Ausbildungsstart?

BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFE - Finanzielle Unterstützung für Berufsstarter

Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. IMAGO IMAGES/SVEN SIMON (SYMBOLBILD)

PRIGNITZ Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Der Arbeitsmarkt braucht junge Menschen, denn Azubis sind die Fachkräfte von morgen. Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann. Aus diesem Grund unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn es notwendig ist über den gesamten Ausbildungszeitraum. Seit 1. August 2022 haben sich die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht. „Nehmen Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit Neuruppin unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 auf-wir beraten Sie individuell."

Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Weil BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, empfiehlt Beate Kostka den Antrag möglichst früh zu stellen, am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem online auf www.arbeitsagentur.de/eservices. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Infos zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert. Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon einmal prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de „Sie wollen sich zur Berufsausbildungsbeihilfe beraten lassen? Kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 von 8 bis 18 Uhr."

Eine Frage der Formulierung

BEIM ARBEITSZEUGNIS auf Nuancen achten


PRIGNITZ
 - Auch im Arbeitsleben gibt es Noten. Zum Beispiel beim Jobwechsel: Verlässt ein Mitarbeiter sein Unternehmen, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Paragraf 109 Gewerbeordnung). Anders als in der Schule hat der Arbeitnehmer dabei aber die Qual der Wahl: Er kann sich ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Darin stehen nur die persönlichen Daten sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Oder er nimmt ein qualifiziertes - mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.

Befürchten Arbeitnehmer kein schlechtes Arbeitszeugnis, sollten sie ein qualifiziertes anfordern. Denn sind die Noten gut, können sie damit beim künftigen Arbeitgeber einen guten Eindruck machen. Aber kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen eines Zeugnisses zum Streit, geht es in der Regel immer um ein qualifiziertes. „Oft fühlen sich Arbeitnehmer zu schlecht bewertet", sagt Michael Henn, Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

Dabei ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft gar nicht leicht zu durchschauen, was in ihrem Arbeitszeugnis eigentlich steht. Denn statt Schulnoten gibt es dort meist nur wohlklingende Formulierungen. Arbeitnehmer sollten bei den Nuancen deshalb ganz genau hinsehen. Ein Beispiel: Die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist gleichbedeutend mit der Schulnote „sehr gut". Dagegen bedeutet „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nur ein „gut". Fehlt zudem die Betonung „stets", handelt es sich lediglich um ein befriedigendes Arbeitszeugnis. DPA