Ein Angebot des medienhaus nord

Deutschlands beliebteste Pflegeprofis gesucht

DER GROßE ONLINE-WETTBEWERB für mehr Wertschätzung in der Pflege startet wieder

Leiden lindern, im Alltag unterstützen: Die Beschäftigten in der Pflege leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. FOTO: DJD/WWW.PKV.DE/GETTY IMAGES/YAROSLAV ASTAKHOV

Beschwerden lindern, Trost spenden und manchmal sogar Leben retten: Die laut Statistischem Bundesamt rund 1,7 Millionen Beschäftigte in Pflegeberufen leisten einen immens wichtigen Job - und das unter hohem persönlichen Einsatz. Dafür müssen sie nicht nur ein umfangreiches sen mitbringen, auch großes Einfühlungsvermögen. Das verdient neben einer fairen Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen auch hohe öffentliche Anerkennung. Und genau darum geht es im bundesweiten Wettbewerb ,,Deutschlands beliebteste Pflegeprofis", der 2017 vom Verband der Privaten Krankenversicherung ins Leben gerufen wurde. Schirmherrin Claudia Moll, der Pflegebevollmächtigte Bundesregierung, sieht den Wert des Preises darin, auf die vielen engagierten Pflegekräfte aufmerksam zu machen, die rund um die Uhr für uns alle im Einsatz sind.

Mitmachen und Pflegehelden vorschlagen

Bereits zum vierten Mal werden Pflegekräfte für ihre herausragende Arbeit ausgezeichnet. Und so funktioniert es: Bis 30. April 2023 kann jeder ab 16 ganz einfach unter www.pflegeprofis.de engagierte Pflegeprofis oder ganze Pflegeteams für die Ehrung vorschlagen. Benötigt werden nur die vollen Namen der Nominierten, der Name der Einrichtung, die E-Mail-Adresse sowie eine kurze und Begründung, überzeugende warum gerade sie den Preis verdient haben. Auf diesem Wege können Patienten, Angehörige, aber auch Kollegen über ein privates ,,Danke" hinaus öffentlich ihre Anerkennung ausdrücken. Ina Strutz, Pflegeprofi aus Schleswig-Holstein, hat schon einmal den Landessieg geholt und landete bundesweit auf Platz 3. Sie schwärmt: ,,Pflege ist mein Traumjob, für den ich mich immer wieder entscheiden würde. Daher war es für mich toll, für meine Arbeit ausgezeichnet zu werden. Und der Preis hat mich noch einmal motiviert und beruflich weiter vorangebracht. Das wünsche ich vielen anderen Pflegeprofis auch."

Wie geht es dann mit dem Wettbewerb weiter?

Vom 2. bis zum 31. Mai läuft dann ebenfalls online die Abstimmung für die Landessieger mit anschließender Preisverleihung. Die finale Abstimmung für die Bundessieger findet vom 4. bis 29. September 2023 statt.

Die Gewinner werden Mitte November bei einer Galaveranstaltung in Berlin gekürt. Auf die Bundessieger wartet zudem ein Preisgeld: Die Erstplatzierten erhalten 5.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 3.000 beziehungsweise 2.000 Euro. DJD


Wenn Kollegen ihr Wissen nicht teilen

VIEL STILLE statt Kommunikation


BERLIN."
Quiet Quitting" und "Quiet Firing" sind Begriffe, die in der Arbeitswelt genutzt werden, um die innere Kündigung von Arbeitnehmern zu beschreiben, oder - im Gegenteil das stille Vergraulen aus dem Job durch Vorgesetzte. Doch ein weiteres Phänomen hat mit fehlender Kommunikation zu tun: "Quiet Constraint".

Damit sei gemeint, dass Arbeitnehmer mit Absicht wertvolle Informationen zurückhalten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Tibor Lelley im ,,AuA-Podcast" der Fachzeitschrift ,,Arbeit und Arbeitsrecht". Sie teilen also ihr Wissen nicht mehr mit Kolleginnen und Kollegen, dem Vorgesetzten oder dem Unternehmen insgesamt, sondern behalten es lieber für sich.

Das Ergebnis: Prozesse werden gefährdet und das Arbeitsklima leidet. Letztendlich könne so der Erfolg eines Unternehmens untergraben werden, so Lelley.

Mögliche Gründe für das Verhalten gibt es viele. Talent, das am Arbeitsplatz nicht abgefragt wird etwa. Oder es fehlen schlicht und einfach passende Kanäle, auf denen Informationen gut geteilt werden können.

Doch ist das Zurückhalten von arbeitsrelevantem Wissen eigentlich mit dem Arbeitsvertrag vereinbar? Eher nicht. Denn die Verpflichtung wichtige Informationen weiterzugeben ergibt sich aus den sogenannten ,,Nebenpflichten“ des Arbeitsvertrags. „Der Arbeitgeber muss sich so am Arbeitsplatz verhalten, dass nach Möglichkeit das Beste an Arbeitsleistung abgeliefert wird", so Arbeitsrechtler Lelley. ,,Und so etwas wie Wissen teilen, wie das Wissen weitergeben, das gehört natürlich dazu."

Sinnvoller als als Arbeitgeber Mitarbeiter zum Weitergeben von Wissen zu zwingen, sei aber bei der Unternehmenskultur anzusetzen - und dort die Dinge „geradezurücken", rät Lelley im Podcast. DPA-MAG