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Jede Stimme zählt

Beschäftigte in tausenden Unternehmen wählen ihre Betriebsräte

Noch bis Ende Mai 2022 können Beschäftigte ihre Interessensvertretung wählen. Foto: Foto: djd/AUB/Getty Images/SDI Productions

Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind im Frühjahr 2022 dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Noch bis zum 31. Mai laufen turnusgemäß wie alle vier Jahre die Betriebsratswahlen in zahlreichen Unternehmen. Betriebsräte sind das Sprachrohr der Belegschaft und vertreten deren Interessen gegenüber der Unternehmensleitung. Rechte und Pflichten sind dabei rechtlich exakt geregelt. Mit dem Wahltermin 2022 fällt gleichzeitig ein besonderer Jahrestag zusammen: Vor 50 Jahren trat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft, damit wurde die Mitbestimmung enorm gestärkt.Hohe Wahlbeteiligung erwünschtDie Wahllisten sind aufgestellt, Stimmzettel gedruckt, Programme der Kandidaten im Unternehmen verteilt - nun hoffen die Aktiven auf eine hohe Wahlbeteiligung „Um die Mitbestimmung und das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, wurde lange gekämpft. Daher wäre es wünschenswert, dass viele Beschäftigte tatsächlich die Möglichkeit zur Stimmabgabe nutzen“, betont Mike Bubner, Leiter des Betriebsrätenetzwerks bei der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB. Wahltermine und Details lassen sich beim aktuell amtierenden Betriebsrat im eigenen Unternehmen erfragen. Nach der Stimmauszählung beginnt für die neu gewählten Vertreter des Gremiums eine spannende Zeit. Welche Ziele will man in den nächsten vier Jahren umsetzen? Wie organisiert man die Tagesarbeit? Wo verbirgt sich mögliches Konfliktpotenzial im Unternehmen? Und welche Fallstricke warten etwa bei rechtlichen Fragen?

Von erfahrenen Betriebsräten lernen

Gerade auf Interessensvertreter, die erstmals ihr Amt wahrnehmen, kommen viele neue Themen zu, die sowohl rechtliches Fachwissen als auch viel Verhandlungsgeschick erfordern. Hilfestellung dabei können erfahrene Betriebsräte im eigenen Unternehmen sowie externe Plattformen bieten. Das bundesweite AUB-Betriebsrätenetzwerk etwa hat es sich zum Ziel gesetzt, einen intensiven Erfahrungsaustausch zu ermöglichen sowie praxistaugliche Tipps und Vorschläge für die Betriebsratsarbeit zu geben. Darüber hinaus bietet der Verein regelmäßig Seminare an, eine Übersicht und Termine sind unter www.aub.de abrufbar. Grundlagen der Betriebsratsarbeit gehören ebenso zum Schulungsangebot wie spezielle Aspekte des Arbeitsrechts, Projektmanagement oder Kommunikationsthemen. djd

Kündigungsschutz

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten

Das Arbeitsrecht enthält die Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierfindet man die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit beider Seiten, aber auch die gegenseitigen Verpflichtungen. Das Arbeitsrecht sorgt dafür, dass bei Unstimmigkeiten die Interessen beider Parteien gewahrt werden. Oftmals fehlt den Arbeitnehmern aber das Wissen über ihre Rechte. Wann greift zum Beispiel der Kündigungsschutz? Nach §1Abs. 1 KSchG entsteht der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten in demselben Unternehmen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Die Dauer der Kündigungsfrist ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesetz bzw. aus dem unterzeichneten Arbeitsvertrag. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen in Schwerin und Umgebung verschiedene Rechtsanwälte zur Seite. Heike Mex