Ein Angebot des medienhaus nord

Hürden beseitigen

Türen und Fenster barrierefrei

Viele Senioren trauen sich nicht mehr zu, die Treppe zu Hause zu benutzen. FOTO: NICOLAS ARMER/DPA-MAG

In einer barrierefreien Wohnung sollten Türen mindestens 90 Zentimeter breit sein. So passen Rollstühle und Rollatoren gut hindurch. Auch Türschwellen können Hürden sein und sollten darum beim Umbau beseitigt werden, rät der Bundesverband ProHolzfenster.

Türgriffe sollten leicht zu greifen und maximal auf der Höhe von einem Meter angebracht sein, empfiehlt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Fenster und Türen sollten leicht und mit wenig Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen sein.

Für Menschen im Rollstuhl bieten sich niedrige Fenstergriffe an - und bodentiefe Fenster sowie eine durchsichtige Brüstung ab 60 Zentimetern ermöglichen kleinen und sitzenden Menschen den Blick nach draußen. Eine elektronische Bedienung für Fenster und für Türen kann ebenfalls zu einem barrierefreien Zuhause beitragen. DPA

Barrierefreier Umbau

Wer seine gemietete Immobilie barrierefrei umbauen will, muss seinen Vermieter fragen. Dieser müsse aber meist zustimmen, wenn die Maßnahme eine behindertengerechte Nutzung ermögliche, betont Anja Franz vom Mieterverein München. Die Kosten für den Umbau muss der Mieter aber selbst übernehmen. „Der Vermieter kann diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn sein Interesse an dem unveränderten Zustand des Gebäudes oder Wohnung größer ist als das des Mieters an der Barrierefreiheit“, sagt Franz. „Das ist dann reine Abwägungssache und muss im Zweifel von einem Richter entschieden werden.“ Der Vermieter kann seine Zustimmung auch von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig machen, um später nach dem Auszug des Mieters den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu können.