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Bestattungsverfügungen

Eine Bestattungsverfügung kann viele Streitigkeiten verhindern. Foto: MARINA LENTH
Eine Bestattungsverfügung kann viele Streitigkeiten verhindern. Foto: MARINA LENTH

Nicht immer geht es ums liebe Geld, wenn sich die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen in die Haare kriegen. Streit gibt es mitunter auch über die Fragen, ob es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung sein soll, wie die Grabstätte gestaltet wird oder wer zur Trauerfeier eingeladen wird. Damit es zu solchen Zwistigkeiten erst gar nicht kommt, kann jeder zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung aufsetzen. ,,Darin formuliert man seine konkreten Wünsche für die eigene Beisetzung", sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht aus Bonn.

Wer sonst darüber entscheidet, ist nicht immer eindeutig. Klar geregelt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung trägt. Dem nächsten Angehörigen kommt dagegen das Totenfürsorgerecht zu - also das Recht, über die Art der Beisetzung und die Gestaltung der Grabstätte zu entscheiden, erläutert der Experte der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge. Mitunter ist unklar, wer nächster Angehöriger ist. Rott nennt zwei Beispiele für Streitfälle: Ein Verheirateter hat aus erster Ehe Kinder. Dürfen diese nun über das Totenfürsorgerecht entscheiden - oder der hinterbliebene Partner aus der zweiten Ehe? Und wie ist es bei Partnern, deren Ehe schon seit vielen Jahren nur noch auf dem Papier besteht?

Eine Bestattungsverfügung kann solche Auseinandersetzungen verhindern. „Sie sollte immer schriftlich erfolgen", betont Paul Grötsch vom Deutschen Forum für Erbrecht. Notariell beurkundet werden muss das Dokument nicht. ,,Man kann allenfalls seine eigene Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen oder einen Dritten, etwa den Hausarzt, mit unterschreiben lassen", sagt Grötsch.

,,Wichtig ist aber auch dafür zu sorgen, dass die entsprechende Summe für die Umsetzung der Bestattungswünsche zurückgelegt worden ist", erklärt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. DPA