Ein Angebot des medienhaus nord

Für mehr Lebensfreude sorgen

PFLEGEBEDÜRFTIGE SOLLTEN WISSEN, worauf sie einen Anspruch haben

Wenn Angehörige oder Freunde ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Julia Mitzka, Geschäftsführerin des Betreuungsdienstes Lebensfreude in Rehna, erklärte für den express, was möglich ist, sobald ein Pflegegrad besteht.

Ab Grad 1 gibt es einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Von diesem Geld kann zum Beispiel eine stundenweise Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt oder auch bei der Stellung von Anträgen finanziert werden.

Was Pflegebedürftige und deren Angehörige oft nicht wissen, ist die zusätzliche Möglichkeit der Verhinderungspflege bereits ab Pflegegrad zwei. Hier geht es nochmals um Geld, welches verteilt auf ein Jahr zur Betreuung zur Verfügung steht. Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen die Pflegebedürftigen ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können dagegen ins nächste Jahr bis zum 30. Juni übertragen werden, erklärt Julia Mitzka. Sie ermutigt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, bei ihrer jeweiligen Pflegekasse den Anspruch zu er-fragen, und bietet für ihre Kunden auch Hilfestellungen dabei an. Anspruch auf Betreuungsleistungen haben übrigens nicht nur ältere Pflegebedürftige, sondern auch Kinder, die über einen Pflegegrad verfügen, erläutert die Fachfrau und erzählt für den express auch noch ein wenig aus dem Alltag ihres Teams.

Die Hilfsangebote lich anzunehmen, tatsächfalle gerade älteren Menschen oft schwer. Auch die Vorstellungen von Angehörigen und Pflegebedürftigen gehen häufig auseinander. Ebenso wichtig wie die Hilfe im Haushalt sei auch der soziale Kontakt, den die festen Betreuungspersonen bieten. Sprechen, spielen, gemeinsam Hausarbeiten erledigen, erhöht den Pflegebedürftigen die Lebensqualität. HEIDRUN LOHSE


Was die Seele stark macht

MIT POSITIVER PSYCHOLOGIE lässt sich mehr Gelassenheit erlernen

Beruflicher Druck, Familienstress, Zukunftsängste, negative Nachrichtenlage: Umstände wie diese führen bei vielen Menschen zu ständig angespannten Nerven. Tatsächlich fühlen sich laut TK-Stressstudie 2021 ,,Entspann dich, Deutschland!" knapp zwei Drittel der Deutschen manchmal gestresst, jeder vierten Person geht es sogar häufig so. Begleitet wird diese permanente Überlastung und Anspannung oft von innerer Unruhe und Schlafstörungen.

Wie hoch der Leidensdruck ist und in welchen Situationen diese Symptome auftreten, darüber berichten betroffene Frauen ganz persönlich in einer Interviewreihe, nachzulesen unter www.nervoregin.de. Auf der Website findet sich außerdem ein aufschlussreicher Selbsttest. Einen Ausweg aus dem Seelentief kann die positive Psychologie bieten. Sie zielt darauf ab, das Gute im Leben bewusster wahrzunehmen und dadurch mentale Stärke aufzubauen. Hilfreich für mehr Gelassenheit sind beispielsweise positive Erfahrungen (Freude, Inspiration, Liebe) und positive Eigenschaften (Dankbarkeit, Belastbarkeit, Mitgefühl) sowie zwischenmenschliche Beziehungen.

Zusätzlich haben sich Heilpflanzen wie Hafer, Passionsblume, Johanniskraut und Scheinmyrthe seit Jahrhunderten bewährt, um das Nervenkostüm zu stärken. Die Kombination kann bei akuten und chronischen Zuständen harmonisierend wirken, beruhigen, entspannen und somit neue Energie schenken. Das kann man selbst für die positive Stimmung tun: Zeit mit Menschen verbringen, die einem gut tun und Dinge unternehmen, die einem Freude bereiten.

Sich selbst in stressigen Situationen Mut machen und sich sagen: ,,Ich schaffe das" oder ,,Ganz ruhig, alles geht vorüber". Bewusst dankbar sein und so oft wie möglich Zeit in der Natur verbringen. DJD-K


Anspruch auf Hilfe

Wenn man sich die monatlichen Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen haben. Die Freigrenzen dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben laut Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe.

Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10 000 Euro pro Person. Damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10 000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich beraten zu lassen. Wichtig ist, die staatliche Unterstützung zügig zu beantragen. Denn auch wenn die Bearbeitung länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der Hilfe der Zeitpunkt, wann man den Antrag gestellt hat, so Querling. DPA-MAG