Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wird an einer staatlich anerkannten Krankenfachschule sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Dauer und Inhalt der Ausbildung werden durch das Krankenpflegegesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege vorgeschrieben.
Voraussetzungen
- Persönliche und gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Schulabschluss oder eine sonstige 10-jährige Schulausbildung
- Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige fachfremde Berufsausbildung oder eine mindestens 1-jährige Ausbildung als Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin
Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Wegen der hohen psychischen Anforderungen, die die Ausbildung zur Pflegefachkraft mit sich bringt, bevorzugen die meisten Ausbildungsstätten jedoch Bewerber, die mindestens 17 Jahre alt sind.
Berufsbild
Als qualifizierte Pflegefachkraft übernehmen Sie die Pflege, Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Sie wählen geeignete präventive, kurative und palliative Maßnahmen aus und besprechen diese zusammen mit den Angehörigen. Im Vordergrund Ihrer Arbeit steht immer der Mensch, den Sie betreuen und unterstützen.
Ihre grundpflegerischen Tätigkeiten bestehen in der Unterstützung und Hilfe der Pflegebedürftigen. Zu Ihren Aufgaben gehören:
Körperpflege wie Waschen, Duschen und Toilettengänge Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Wechseln der Verbände,. Versorgung von Wunden, Messen von Blutdruck, Temperatur, Puls und Atmung, Beobachten des Patienten bezüglich Schlafverhalten und Toilettenhäufigkeit, Dokumentieren der Daten mittels entsprechender Software, Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden.
Sie sind auch Ansprechpartner für Angehörige der Pflegebedürftigen, bieten ihnen eine psychische Betreuung und haben ein offenes Ohr für deren Sorgen und Nöte. Sie beraten diese in pflegerelevanten Fragen und leiten Sie an, Pflegemaßnahmen zu Hause selbst durchzuführen. Des Weiteren helfen Sie bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel oder Feststellen der Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). EX