Ein Angebot des medienhaus nord

Steuern & Kurzarbeit

Auch in diesem Jahr stehen wir Ihnen gerne wieder vertrauensvoll zur Seite auch zum Thema Home Office!Das müssen Sie wissen:Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird. Aber da es sich dabei um eine sogenannte Lohnersatzleistung handelt, die dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, erhöht sich Ihr persönlicher Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Wer außerdem Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. 

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Wenden Sie sich an eine von rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland. Wir stehen Ihnen gerne zu unseren Bürozeiten zur Verfügung – entweder vor Ort in der Beratungsstelle Ihrer Wahl, telefonisch oder via E-Mail.

Weitere VLH-Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.vlh.de.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH): Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG.