450-Euro-Job sind kein Problem
Man kann so zum Beispiel einen 450-Euro-Job ausüben, ohne dass der Bafög-Anspruch gekürzt wird. In den Ferien darf es auch mal mehr sein, jedoch 5400 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Vermögen im Blick behalten
Ein Vermögen im Wert von 8200 Euro darfst du besitzen, ohne dass es sich auf die BAföG-Höhe auswirkt. Noch mehr Vermögen solltest du keinesfalls verschweigen. Durch einen Datenabgleich können die BAföG-Ämter so manches herausfinden.
Was noch gut ist
Beim Einkommen deiner Eltern wird etwa mit einberechnet, ob du noch Geschwister hast, die sich in der Ausbildung befinden. Das sorgt dafür, dass deine Förderung trotz gutem Einkommen deiner Eltern höher ausfallen kann.
BAföG-Rechner befragen
Bekomme ich den Höchstsatz oder wenigstens ein paar Euro mehr im Monat? Mit dem BAföG-Rechner kannst du schon mal schauen, was du für BAfäG bekommst und wie viel Geld deine Eltern dir geben müssen. Deine Daten werden verschlüsselt übertragen. Mehr dazu unter: www.bafoeg-rechner.de/Rechner/. Auch für deine Eltern ist der Rechner geeignet. Angesprochen werden dort zwar immer der/die Auszubildende. Aber davon sollten sie sich nicht stören lassen.
Wann muss ich zurückzahlen?
Mit der Rückzahlung musst du fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer beginnen. Die derzeitige Rate beträgt vierteljährlich 390 Euro. Also monatlich 130 Euro. Wenn du nach deinem Studium weniger als 1260 Euro (brutto) verdienst, kannst du einen Antrag auf Aufschub stellen.
Dauer der Rückzahlung
Der Staat lässt dir für deine BAföG-Rückzahlung viel Zeit - normalerweise bis zu 20 Jahre. Mit der BAföG-Rückzahlung beginnen musst du fünf Jahre nach Ende deiner BAföG-Förderung. Maximal musst du nur 10 000 Euro zurückzahlen. Ob du das Darlehen auf einmal oder in Raten begleichst, entscheidest du.
BAföG-Anträge gibt es hier
Herunterladen könnt ihr euch die BAföG-Formulare auf www.bafög.de. Abzugeben ist der BAföG-Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Dieses ist in der Regel an das jeweilige Studierendenwerk der Hochschule angegliedert. Ihr könnt den Antrag aber auch online erstellen und verschicken. Schaut hierzu auf www.bafoeg-digital.de Anja Bölck