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Bafög: Krieg ich was?

 

Das Studentenleben ist nicht billig. Allein die Miete für die Butze oft fett. Gibt es Bafög, um so besser. Dann geht nicht ganz so viel Studienzeit fürs Jobben drauf. Aktuell kann ein Student und eine Studentin bis zu 861 Euro monatlich erhalten. Wir streuen euch hier mal ein paar brauchbare Infos zum Bafög aus.AföG ist die Abkürzung für das trockene Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es regelt die finanzielle Unterstützung für Studierende. Personen aus einkommensschwächeren Familien sollen durchs BAföG die Möglichkeit erhalten, zu studieren.Hälfte des BAföG geschenktDas BAföG setzt sich zu 50 Prozent aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 50 Prozent aus einem unverzinsten Darlehen zusammen. Anders formuliert: Die Hälfte der Förderung bekommt man „geschenkt“. Bis zu 861 Euro monatlich gibt es aktuell an BAföG. Tatsächlich fällt es aber meist niedriger aus. Zum Beispiel, wenn deine Eltern eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten. Oder wenn du als Antragsteller Vermögen hast.

 

450-Euro-Job sind kein Problem

Man kann so zum Beispiel einen 450-Euro-Job ausüben, ohne dass der Bafög-Anspruch gekürzt wird. In den Ferien darf es auch mal mehr sein, jedoch 5400 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.

Vermögen im Blick behalten

Ein Vermögen im Wert von 8200 Euro darfst du besitzen, ohne dass es sich auf die BAföG-Höhe auswirkt. Noch mehr Vermögen solltest du keinesfalls verschweigen. Durch einen Datenabgleich können die BAföG-Ämter so manches herausfinden.

Was noch gut ist

Beim Einkommen deiner Eltern wird etwa mit einberechnet, ob du noch Geschwister hast, die sich in der Ausbildung befinden. Das sorgt dafür, dass deine Förderung trotz gutem Einkommen deiner Eltern höher ausfallen kann.

BAföG-Rechner befragen

Bekomme ich den Höchstsatz oder wenigstens ein paar Euro mehr im Monat? Mit dem BAföG-Rechner kannst du schon mal schauen, was du für BAfäG bekommst und wie viel Geld deine Eltern dir geben müssen. Deine Daten werden verschlüsselt übertragen. Mehr dazu unter: www.bafoeg-rechner.de/Rechner/. Auch für deine Eltern ist der Rechner geeignet. Angesprochen werden dort zwar immer der/die Auszubildende. Aber davon sollten sie sich nicht stören lassen.

Wann muss ich zurückzahlen?

Mit der Rückzahlung musst du fünf Jahre nach Beendigung der Förderungshöchstdauer beginnen. Die derzeitige Rate beträgt vierteljährlich 390 Euro. Also monatlich 130 Euro. Wenn du nach deinem Studium weniger als 1260 Euro (brutto) verdienst, kannst du einen Antrag auf Aufschub stellen.

Dauer der Rückzahlung

Der Staat lässt dir für deine BAföG-Rückzahlung viel Zeit - normalerweise bis zu 20 Jahre. Mit der BAföG-Rückzahlung beginnen musst du fünf Jahre nach Ende deiner BAföG-Förderung. Maximal musst du nur 10 000 Euro zurückzahlen. Ob du das Darlehen auf einmal oder in Raten begleichst, entscheidest du.

BAföG-Anträge gibt es hier

Herunterladen könnt ihr euch die BAföG-Formulare auf www.bafög.de. Abzugeben ist der BAföG-Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Dieses ist in der Regel an das jeweilige Studierendenwerk der Hochschule angegliedert. Ihr könnt den Antrag aber auch online erstellen und verschicken. Schaut hierzu auf www.bafoeg-digital.de  Anja Bölck