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Alles mit einer Karte

Neue Gesundheitskarte bietet Vorteile

Versicherte können die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN bei ihrer Krankenkasse bestellen. FOTO: DJD/GEMETIK/CONTRASTWERKSTATT - STOCK.ADOBE.COM

Ein neues Rezept vom Hausarzt empfangen, dieses per App in einer Apotheke einlösen und sich das Medikament zum Beispiel per Botendienst nach Hause bringen lassen – das spart Zeit und ist bald in ganz Deutschland für alle gesetzlich Versicherten per App möglich. Das E-Rezept wird nach und nach bis Anfang 2022 bundesweit eingeführt. Außerdem können Versicherte jetzt die neueste elektronische Gesundheitskarte (eGK) – mit sogenannter NFC-Schnittstelle – und die dazugehörige PIN bei ihrer Krankenkasse bestellen. Beides wird benötigt, um die E-Rezept-App in vollem Umfang nutzen zu können.Also mit E-Rezept, elektronischer Patientenakte, Notfalldaten und Medikationsplan haben Versicherte künftig ihre Gesundheitsdaten noch besser im Blick. Voraussetzung für die Nutzung aller Funktionen sind die neueste elektronische Gesundheitskarte und die PIN, die bei den Krankenkassen erhältlich sind. Die PIN schützt vor unberechtigten Zugriffen auf die medizinischen Daten der eGK. Sie ist zudem wichtig, um beispielsweise die elektronische Patientenakte anzulegen und gemeinsam mit dem Arzt zu befüllen. Das hat etwa den Vorteil, dass Mediziner Einsicht in schon bestehende Krankheitsverläufe erhalten und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Weitere Infos gibt es unter www.gematik.de. DJD

Impfzeitpunkt richtig wählen

Standardimpfungen sollte möglichst jeder Mensch vornehmen lassen

Mit Impfungen können Sie sich wirksam vor einigen Infektionskrankheiten schützen. Welche Impfungen gibt es und wie wirken sie?

Einige Schutzimpfungen, die sogenannten Standardimpfungen, sollte möglichst jeder Mensch vornehmen lassen, der die Krankheit nicht bereits durchgestanden hat oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann. Sie schützen in vielen Fällen nicht nur den Einzelnen, sondern auch Menschen im Umfeld, die besonders gefährdet sind oder nicht geimpft werden können.

Bestimmte Berufsgruppen, aber auch ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sowie Schwangere brauchen besonderen Schutz. Sie erkranken häufig schwerer an bestimmten Infektionen oder haben ein höheres Infektionsrisiko. Deshalb raten Ärzte ihnen zu Impfungen, die andere Menschen nicht unbedingt benötigen. Mediziner sprechen dabei von einer Indikationsimpfung.

Gegen manche Erkrankungen empfehlen die Experten, so früh wie möglich zu impfen. Die Grundimmunisierung findet bei folgenden Erkrankungen und Erregern daher schon im Säuglings- und Kleinkindalter statt: Diphtherie, Haemophilus influenza Typ b, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern Meningokokken C, Mumps, Pneumokokken, Rotavirus (Durchfallerkrankung), Röteln, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Windpocken. Gegen Humane Papillomviren (HPV) sollten sich gemäß den Impfempfehlungen Kinder zwischen neun und 14 Jahren impfen lassen.

Da Erwachsene die zuvor genannten Impfungen meist hinter sich haben, spielen in diesem Alter vor allem Auffrischungen eine große Rolle. Es gibt aber auch spezielle „Erwachsenen-Impfungen“.

Hier gelten folgende Empfehlungen: Gürtelrose (für alle Über-60-Jährigen, bei Risikogruppen ab 50 Jahren), Grippe (Jährliche Standardimpfung für Erwachsenen über 60, zudem für alle Risikopersonen, Z.B. chronisch Kranke, Schwangere), Masern, Mumps, Röteln (Für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und noch keinen (bekannten) Immunschutz haben), Pneumokokken-Impfung (Für alle Über-60-Jährigen Tetanus, Diptherie, Pertussis/Auffrischungen).